Wer ist Beklagter?

Das Gartengrundstück einer Gartenresidenz in Berlin sorgt für Streit, weil Gartenpflege- und Winterdienstleistungen nicht bezahlt wurden. Der Gärtner erhob Klage, riet aber ins Schwanken bei der Frage, wer ihm seine Vergütung schuldet, da das Gartengrundstück einer Bruchteilsgemeinschaft gehört, die sich aus den Mitgliedern von vier Wohnungseigentümergemeinschaften zusammensetzt. Vom Landgericht Berlin ging es über das Kammergericht hinauf zum Bundesgerichtshof (BGH) und von dort wieder zurück zum Berufungsgericht.
Mit Beschluss vom 10.08.2022 zum gerichtlichen Aktenzeichen VII ZR 62/22 entschied der u. a. für das Werkvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat des BGH über die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers. Dieser hatte sich beschwert, dass das Landgericht seine Zahlungsklage als unzulässig abgewiesen und das Kammergericht in zweiter Instanz seine Berufung als offenkundig aussichtslos zurückgewiesen hatte.