Haben Sie Fragen zu Ihrem Mietvertrag oder dem Objekt in dem Sie wohnen?
In unserem FAQ für Mieter haben wir die wichtigsten Fragen bereits beantwortet, so dass Sie ohne Wartezeit und auch außerhalb unserer Öffnungszeiten Antworten erhalten. Bitte sehen Sie diese Antworten als Orientierung, wir können nicht garantieren, dass diese für Sie auch in der Art zutreffen und übernehmen daher keine Gewähr für die Korrektheit der Antworten. Darüber hinaus finden Sie im Downloadbereich die entsprechenden Formulare für Ihr Anliegen. Konnte Ihre Frage nicht beantwortet werden?Kontaktieren Sie uns mit unserem Kontaktformular oder telefonisch zu unseren Sprechzeiten Montag und Freitag 9-12 Uhr und Mittwoch 13-17 Uhr unter 030-895 966 31.
Unser FAQ
Haben Sie einen Schaden in Ihrer Wohnung entdeckt?
Wenn es sich um einen Notfall, wie zum Beispiel ein Rohrbruch oder ausströmendes Gas handelt rufen Sie bitte direkt bei uns an. Wenn Ihnen der Schaden außerhalb unserer Öffnungszeiten auffällt, rufen Sie bitte die Notfallnummern in Ihrem Hausaushang an. Sofern es sich nicht um einen akuten Notfall handelt, können Sie uns Ihren Schaden über unser Kontaktformular für Schadensmeldungen mitteilen. Bitte beschreiben Sie den Schaden und senden uns aussagekräftige Bilder dazu. Vergessen Sie nicht Ihre Mieternummer anzugeben, sodass wir Sie zuordnen und zurückrufen können.
Wie kann ich die Verwaltung in Notfällen erreichen?
Ist unser Büro bei einem Notfall nicht besetzt, rufen Sie bitte die Notfallnummern in Ihrem Hausaushang an. Diesen finden Sie im Eingangsbereich Ihres Hauses.
Wann muss ich die Miete bezahlen?
Wann die Miete zu bezahlen ist, ist gesetzlich und mietvertraglich geregelt. Die Bruttomiete ist monatlich im Voraus zu bezahlen und spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats zur Zahlung fällig. Um sicherzustellen, dass dieser Termin eingehalten wird, erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat und wir buchen die Miete automatisch zu diesem Termin ab.
Sie möchten einen Lastschrift-Einzug (SEPA) beauftragen?
Füllen Sie unser Formular für das SEPA-Lastschriftmandat in unserem Downloadbereich aus und senden uns eine unterschrieben Version per Mail oder per Post zu. Für die Löschung des Mandats, senden Sie uns eine Notiz per Mail oder per Post mit der Bitte um Löschung der Einzugsermächtigung zu. Ihre Daten und das Mandat werden umgehend gelöscht.
Ihr Name hat sich geändert?
Bitte füllen Sie das Formular zur Namensänderung aus und senden uns dieses unterschrieben gemeinsam mit der entsprechenden Urkunde oder Ihrem gescannten Personalausweis per Mail zu.
Ihre Bankverbindung hat sich geändert?
Bitte tragen Sie Ihre neue Bankverbindung auf dem entsprechenden Formular in unserem Downloadbereich ein und senden uns ein unterschriebenes Exemplar per Mail zu. Wenn Sie mit der neuen Kontonummer an dem SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen wollen, können Sie uns auch das SEPA-Mandat aktualisiert zukommen lassen.
Sie wollen einen Teil Ihrer Wohnung untervermieten?
Damit wir Ihr Anliegen an den Eigentümer der Wohnung zur Entscheidung weiterleiten können, bitten wir Sie, das Formular in unserem Downloadbereich auszufüllen und gemeinsam mit dem gescannten Personalausweis (unrelevante Bereiche geschwärzt) des zukünftigen Untermieters zu übersenden. Wir werden uns bemühen Ihnen kurzfristig eine Antwort dazu zu senden. Bitte beachten Sie, dass durch die Untervermietung zusätzliche Kosten entstehen, die Sie zusätzlich zur Miete zu entrichten haben. Weiterhin bleiben Sie auch für die Zeit der Untervermietung Hauptmieter/in der Wohnung und tragen die Verantwortung für den Erhalt der Mietsache sowie die rechtzeitige Zahlung der Miete. Sie sind erst nach Freigabe des Antrags berechtigt, die Wohnung unterzuvermieten.
Wann erhalte ich die Betriebskosten-Abrechnung?
Unsere Abrechnungsperiode für die Heiz- und Betriebskosten ist das Kalenderjahr. Als Vermieter sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, innerhalb des darauffolgenden Jahres abzurechnen. Das heißt, dass dem Mieter die Abrechnung für ein Kalenderjahr spätestens am 31.12. des Folgejahres zugegangen sein muss. Viele Rechnungen der Versorger kommen erst sehr spät, sodass wir unsere Abrechnungen oftmals erst im Sommer des folgenden Kalenderjahres erstellen können.
Kann ich den Mietvertrag vorzeitig beenden?
Ein Mietverhältnis wird in der Regel unbefristet abgeschlossen. Das heißt, es ist jederzeit mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende kündbar. Innerhalb dieser Frist, also vorzeitig, kann das Mietverhältnis nur dann beendet werden, wenn ein direktes Anschlussverhältnis mit einem Nachmieter zustande gekommen ist. Sofern Sie Nachmieter vorschlagen wollen, bitten wir die Bewerber, unseren Bewerbungsbogen im Downloadbereich auszufüllen und uns per Mail mit den notwendigen Anlagen zu übersenden.
Wie muss ich den Mietvertrag kündigen?
Die Kündigung über Wohnraum muss schriftlich erfolgen und muss eigenhändig von allen Mietern des Mietvertrages unterschrieben werden. In der Regel bedeutet das, dass eine Kündigung nicht per Mail erfolgen kann. Die schriftliche Form kann nur durch die elektronische Form ersetzt werden, wenn eine qualifizierte, elektronische Signatur vorliegt. Dafür benötigen Sie ein qualifiziertes Zertifikat und eine eindeutig zuordenbare Signatur, die im normalen Umgang per E-Mail im Sinne des Gesetzes nicht vorliegt. Als Vorlage können Sie den Vordruck in unserem Downloadbereich nutzen.
Sie wollen kündigen, sind aber nicht alleiniger Mieter?
Sofern Sie Ihre Wohnung gemeinsam mit anderen Mitbewohnern gemietet haben, muss die Kündigung auch von allen Parteien gleichzeitig ausgesprochen werden, damit die Kündigung gültig wird. Die Wohnung kann in diesem Fall nicht von einem Mieter alleine gekündigt werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit den Austritt aus dem Mietverhältnis zu beantragen. Damit wir dieses Anliegen an den Eigentümer weiterleiten können, bitten wir Sie das entsprechende Formular in unserem Downloadbereich auszufüllen und uns unterschrieben zuzusenden.
Wann erhalte ich meine Kaution zurück?
Die Kaution erhalten Sie in der Regel nach spätestens 3 Monaten nach Rückgabe der Mietsache zzgl. der angefallenen Zinsen unter Abrechnung möglicher Vermieterforderungen zurück. Um die Überweisung durchführen zu können, bitten wir Sie, uns während oder nach Ihrem Auszug eine Mail mit Ihrer aktuellen Bankverbindung zu senden, damit wir Ihnen die Kaution auf das gewünschte Konto überweisen können bzw. das Mietkautionskonto kündigen können.
Ihre Mülltonne wurde nicht geleert?
Sollte eine Mülltonne nicht geleert worden sein, senden Sie uns bitte eine Notiz, sodass wir den entsprechenden Entsorgungsdienst kontaktieren können. Oftmals können wir eine nachträgliche Leerung kostenfrei erwirken.
Der Wärmedienst ist angekündigt, Ihnen passt der Termin jedoch nicht?
Auf der Terminbenachrichtigung des Ablesers ist eine Telefonnummer für Rückfragen genannt. Kontaktieren Sie über diese Nummer den Ableser und erfragen Sie einen neuen Termin. Wenn der Wärmedienst Sie zu dem vereinbarten Termin nicht erreichen kann, können durch die zusätzliche Anfahrt ggf. Zusatzkosten für Sie entstehen.
Sie wollen eine Mieter-Beschwerde einreichen?
Wenn Sie Verstöße gegen mietvertragliche Bestimmungen anzeigen wollen, etwa aufgrund andauernder Lärmbelästigungen, dann bitten wir Sie ein entsprechendes Protokoll darüber zu führen und im Idealfall von Zeugen unterschreiben zu lassen. Vorlagen dazu finden Sie in unserem Downloadbereich.
Mietendeckel/MietenWoG Bln - Und nun?
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Information zur Berechnung der Mietobergrenze: Mit unserem Informationsschreiben sind wir unserer gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen und haben Sie über die zur Berechnung der Mietobergrenze für Ihre Wohnung maßgeblichen Umstände informiert.
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Absenkung der Netto- oder Bruttokaltmieten bei Überschreitung der im Gesetz definierten Miethöhen. (siehe Mietentabelle): Müssen Sie als Mieter etwas tun? Nein. Sollten Sie von der Absenkung betroffen sein, werden Sie unaufgefordert vor dem 22.11.2020 informieren. In diesem Schreiben werden Ihnen dann alle weiteren Schritte erläutern.
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die in § 6 MietenWoG Bln bestimmten Obergrenzen,
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die Wohnlage der von Ihnen bewohnten Wohnung,
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das Vorliegen eines modernen Standards nach § 6 MietemWoG Bln,
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ob Modernisierungsmaßnahmen nach § 7 MietenWoG Bln durchgeführt worden sind und
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ob die Wohnung in einem Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen liegt.
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